Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege möchte mit dem Förderprogramm „Pflege im sozialen Nahraum (PflegesoNah)“ Pflegeplätze in Bayern schaffen.
Um den demografischen Herausforderungen gerecht zu werden, fördert der Freistaat Bayern mit einer staatlichen Investitionskostenförderung:
Antragsberechtigt sind Träger vollstationärer Einrichtungen der Pflege, Träger von eigenständig betriebenen Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen, die einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen nach den §§ 72 ff. SGB XI geschlossen haben oder schließen werden, Initiator*innen einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft für pflegebedürftige Erwachsene im Sinne von Art. 2 Abs. 3 Satz 3 PfleWoqG sowie freie, öffentliche und private Leistungserbringer der Pflege oder Investor*innen, die die öffentliche Förderung nachweislich pacht-/mietzinsmindernd an den Leistungserbringer oder die Leistungserbringerin weitergeben.
Das Projekt benötigt die grundsätzliche Unterstützung der Gemeindeverwaltung.
Voraussetzung für die Einbeziehung der Förderanträge in das Auswahlverfahren ist die rechtzeitige Vorlage der Förderanträge (einschließlich sämtlicher Anlagen) beim Landesamt für Pflege (LfP). Der vollständige Förderantrag sowie sämtliche erforderlichen Unterlagen der ersten Stufe des Antragsverfahrens müssen bis zum Stichtag eines jeden Jahres beim LfP eingegangen sein.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist der Stichtag der 31. Oktober 2024.
Weitere Informationen und Unterlagen, wie z.B. das Antragsformular unter
https://www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.