Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de
Die Änderungen im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) haben grundsätzlich keinen Einfluss auf die Ausübung von Rechtsdienstleistungen, die den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege nach § 8 Abs. 1 Ziffer 5 RDG auch unentgeltlich erlaubt sind.
Am 9. Februar 2023 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften“ in 3. Beratung angenommen. Nach dem Passieren des Bundesrates in der Sitzung am 3. März 2023 tritt das Gesetz nach der Verkündung im BGBl. 2023 I Nr. 64 am 16. März 2023 in Kraft. Diese Gesetzesänderung hat grundsätzlich keinen Einfluss auf die Rechtsdienstleistungen, die nach § 8 Abs. 1 Ziffer 5 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege u.a. auch unentgeltlich erlaubt sind. Hinsichtlich der für die Verbände der freien Wohlfahrtspflege einschlägigen § 8 Abs. 1 Ziffer 5, § 7 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 S. 2 RDG wurde keine inhaltliche Änderung vorgenommen. Der Wortlaut dieser gesetzlichen Regelungen bleibt unverändert.
Im Rahmen der Bußgeldvorschriften wurde der bisherige § 20 Abs. 1 RDG dahingehend ergänzt, dass der bisherigen Ziffer 1 eine neue Ziffer 1 vorangestellt wird, wonach jegliche Form geschäftsmäßiger unbefugter (außergerichtlicher) Rechtsdienstleistungen unzulässig ist und eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. Eine entsprechende Prüfung der Zulässigkeit der Rechtsdienstleistung erfolgt nunmehr in einem ggf. eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren. Soweit seitens der Verbände der freien Wohlfahrtspflege die für sie lediglich zulässigen Rechtsdienstleistungen erbracht werden, hat auch diese Änderung letztlich keine Auswirkungen auf die weitere Arbeit.
Information von Stefan Voigt, Paritätischer Gesamtverband, Berlin
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.