Bildungsangebot
24.06.2025
Online

DigiSeminar: Aufbewahrungsfristen und Löschkonzept

Alle Unterlagen und Datenbestände 10 Jahre lang aufbewahren? Ein verbreiteter Irrtum! Vieles muss schneller gelöscht, manches sollte länger vorgehalten werden. Das Seminar vermittelt die Methode, wie man die Aufbewahrungsfristen in der Praxis einer sozialen Organisation findet oder festlegt.

Ein gesetzlicher Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Speicherbegrenzung, und dem korrespondiert das Recht auf Vergessenwerden. Der Datenschutz erfordert es daher, für alle Daten von Menschen, die in einer Organisation anfallen, zu bestimmen, wie lange sie aufbewahrt werden sollen und wann sie also zu löschen sind.

Aufbewahrungsfristen finden sich nicht im Datenschutzrecht (DSGVO, BDSG usw.), sondern sie kommen aus anderen Rechtsgebieten oder aus der Fachlichkeit des jeweiligen Tätigkeitsbereichs. Trotzdem werden Datenschutzbeauftragte, -koordinator*innen und andere mit der Verarbeitung der Daten befasste Kräfte oft nach konkreten Fristen gefragt.

Manche Aufbewahrungsfristen sind gesetzlich oder anderweitig vorgeschrieben, manche kann man selbst auswählen, manche sind sehr empfehlenswert. Wo findet man die Vorgaben, wenn es welche gibt? Welche Abwägungen muss man treffen? Welche Rechtsgrundlagen gibt es? In dem kompakten Seminar gibt es Antworten.

Zielgruppe

  • Interessierte Verwaltungs-, Fach- und Leitungskräfte

  • Interne Datenschutzbeauftragte und -koordinator*innen in sozialen und medizinischen Einrichtungen

 

Informationen zu den vier Seminaren erhalten Sie unter dem folgenden Link.

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Details

Paritätische Akademie Süd
Online
Thema:
Management
Anmeldeschluss:
20. Juni 2025

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