Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de
Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind gemeinwohlorientiert, sie ermöglichen den Sozialleistungsempfänern eine sinnstiftende und tagesstrukrudrierende Tätigkeit innerhalb und außerhalb von Asylunterkünften. Gleichzeitig kann sie die Akzeptanz von geflüchteten Menschen in der Bevölkerung erhöhen. Um die Errichtung von Arbeitsgelegenheiten, auch bei Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, zu erleichtern, wurde eine rechtliche Hürde beseitigt.
Bisher galt, dass Arbeitsgelegenheiten außerhalb von Asylunterkünften nur dann wahrgenommen werden durften, wenn die Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde (Kriterium der Zusätzlichkeit). Nun ist es nur noch erforderlich, dass das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Der nun vom StMI vorgelegte Leitfaden Arbeitsgelegenheiten erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen im Einzelnen und gibt Beispiele für mögliche Einsatzgebiete außerhalb von Asylunterkünften.
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.