Fachinformation
24.06.2025 Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe, Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Förderung für Fortbildung in der Behindertenhilfe und der psychiatrischen Versorgung und Förderung der Betreuung von psychisch kranken Menschen durch Laienhelfer*innen

Für die Förderung von Fortbildungsseminaren im Bereich der Behindertenhilfe und der psychiatrischen Versorgung wurde eine Neufassung der Fördervorgaben veröffentlicht.

Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Erweiterung der spezifischen Fachkenntnisse von Fachpersonal, ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und Angehörigen erforderlich sind. Es gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 8 Personen. Die teilnehmenden Personen müssen in Bayern tätig sein.

Die Förderung erfolgt pauschal nach Unterrichtsstunden (1 Fortbildungseinheit = 45 Minuten). Der Stundensatz wird jährlich nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel festgelegt.

Auch E-Learning Fortbildungen können gefördert werden.

Nicht förderfähig sind insbesondere Managementkurse, EDV-Kurse, Personalführungs- und Verwaltungskurse, Tagungen, Exkursionen, Schulungen in Öffentlichkeitsarbeit und Moderation, Personalfortbildungen mit allgemeinen, nicht behindertenspezifischen Themen und Weiterbildungen.

Es ist ein angemessener Eigenanteil einzubringen, mindestens in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderanträge sind, wie bisher, zum 1. September des Vorjahres bei der zuständigen Bezirksgeschäftsstelle des Paritätischen einzureichen.

 

Die Fördergrundsätze wurden ergänzt durch die Förderung der Betreuung von psychisch kranken Menschen durch Laienhelfer*innen

Ziel dieser Förderung ist es, durch Betreuungsmaßnahmen die Teilhabe, Inklusion oder Wiedereingliederung von psychisch kranken Menschen zu fördern, eine Verbesserung der psychiatrischen Versorgung zu erreichen und den Abbau von Stigmatisierung voranzubringen.

Die Betreuung durch ehrenamtlich arbeitende Laienhelfer*innen soll den psychisch kranken Menschen eine Teilnahme an den Abläufen des normalen Lebens ermöglichen. Die Hilfen bestehen zum Beispiel in Gesprächsbereitschaft, in regelmäßigen Haus- und Krankenhausbesuchen, in Motivierung zur ärztlichen Behandlung, in Stützung im Berufsalltag, in gemeinsamer Freizeit- und Urlaubsgestaltung, in Unterstützung bei der täglichen Lebensführung und in Hilfsmaßnahmen für Angehörige. Sie sind vor allem während oder nach der ambulanten oder stationären Behandlung oder bei Krisen von besonderer Bedeutung.

Gefördert werden die Aufwandsentschädigungen für Laienhelfer*innen mit bis zu 155 Euro pro Kalenderjahr je Laienhelfer*in. Der Zuschuss verringert sich um je ein Zwölftel pro vollem Monat, den die Laienhelfer*in nicht tätig war.

Link zur Förderrichtlinie:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_2126_0_G_11745/true

 

Quelle: Bayerische Staatsministerien für Gesundheit und Pflege und für Familie, Arbeit und Soziales

Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse, Fachbereich Psychiatrie, Sucht- und Gefährdetenhilfe, Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse

Fachbereiche

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.