Fachinformation
21.10.2025 Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse

Förderung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter

Die Förderrichtlinie des bayerischen Sozialministeriums zu „Selbstbestimmt Leben im Alter“ wurde über den 31.12.2025 hinaus verlängert. Sie gilt nun bis Ende 2028.

Zweck der Förderung ist die Umsetzung neuer Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben zu Hause, aber auch für ein Leben wie zu Hause. Die meisten älteren Menschen möchten ihr Leben auch im Fall von Hilfebedürftigkeit zu Hause verbringen. Ambulante Wohn- und Betreuungsformen oder flexible Assistenzleistungen ermöglichen dies.

Förderfähig sind Maßnahmen für ein selbstbestimmtes Leben im Alter wie

  • seniorengerechte Quartierskonzepte,
  • von bürgerschaftlichem Engagement getragene Nachbarschaftshilfen,
  • Wohnberatungsstellen,
  • gemeinschaftsorientierte Wohnformen im Alter,
  • sonstige innovative ambulante Konzepte mit Modellcharakter für ein selbstbestimmtes Leben im Alter

Der Förderhöchstbetrag reicht je nach Unterstützungs-/Wohnform von 10.000 Euro bis 80.000 Euro.

Weitere Informationen unter:

https://www.stmas.bayern.de/senioren/recht/index.php

 

Siehe auch den Flyer:

 

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Dateien:
Flyer_2025.pdf
Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Finanzierung: Fördermittel / Zuschüsse

Verantwortlich:
Renate Kretschmer, Referentin Finanzierung: Fördermittel/Zuschüsse

Fachbereiche

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