Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de
Nach langer Erwartung hat der Bundestag am 31.01.2025 dem Gewalthilfegesetz mit einer großen Mehrheit zugestimmt. Am 14.02.2025 folgt die Sitzung des Bundesrats, in der das Gesetz noch verabschiedet werden muss. Unter diesem Link kann der Gesetzesentwurf gefunden werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/140/2014025.pdf
Zusätzlich mit den abgestimmten Änderungen https://dserver.bundestag.de/btd/20/147/2014785.pdf
Das Gewalthilfegesetz sieht einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder vor, der 2032 in Kraft tritt. Frauenhäuser und Beratungsstellen sollen ausgebaut und sicher finanziert werden, wie es die Istanbul-Konvention vorsieht. Der Bund beteiligt sich erstmals an der Finanzierung.
Die genaue Auslegung in der Praxis und vor Gericht wird sich, sobald das Gesetz tatsächlich verabschiedet ist und in die Umsetzung kommt, auch in Bezug auf einbezogene Personengruppen erst zeigen. Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt und ein großer Erfolg, der Kampf um den Gewaltschutz für alle Frauen wird weitergehen.
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.