Fachinformation
11.01.2024 Mitgliederangelegenheiten

Handreichung zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Die Handreichung des Paritätischen unterstützt gemeinnützige Organisation in der Praxis - eine Übersicht für unsere Mitgliedsorganisationen

Seit dem 17. Dezember 2023 ist die Errichtung einer internen Meldestelle für Einrichtungen mit in der Regel 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtend.

Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit dem 2. Juli 2023 auch für kleinere und mittlere Organisationen. Dies betrifft auch gemeinnützige Einrichtungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower und Hinweisgeber*innen im beruflichen Umfeld vor Repressalien und Sanktionen schützen.

Hierüber hatten wir Sie mit Fachinformationen in 2023 umfassend informiert.

Die vorliegende Handreichung der Rechtsanwaltskanzlei Leu erklärt anschaulich, was das Gesetz konkret in der Praxis bedeutet
und wie das Hinweisgeberschutzgesetz in einer gemeinnützigen Einrichtung umgesetzt werden kann.

Die Handreichung können Sie als PDF-Datei untenstehend herunterladen.

Mitgliederangelegenheiten
Quelle: Paritätischer Wohlfahrtsverband Gesamtverband e.V.

Verantwortlich:
Gertrud Wimmer, Referentin Mitgliederverwaltung / -service

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