Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de
Seit dem 17. Dezember 2023 ist die Errichtung einer internen Meldestelle für Einrichtungen mit in der Regel 50 oder mehr Beschäftigten verpflichtend.
Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit dem 2. Juli 2023 auch für kleinere und mittlere Organisationen. Dies betrifft auch gemeinnützige Einrichtungen. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Whistleblower und Hinweisgeber*innen im beruflichen Umfeld vor Repressalien und Sanktionen schützen.
Hierüber hatten wir Sie mit Fachinformationen in 2023 umfassend informiert.
Die vorliegende Handreichung der Rechtsanwaltskanzlei Leu erklärt anschaulich, was das Gesetz konkret in der Praxis bedeutet
und wie das Hinweisgeberschutzgesetz in einer gemeinnützigen Einrichtung umgesetzt werden kann.
Die Handreichung können Sie als PDF-Datei untenstehend herunterladen.
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.