Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de
Der bewährte Rechtsratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) wurde 2023 komplett überarbeitet und ist jetzt in die englische Sprache übersetzt worden. Die aktuelle zweisprachige Version gibt einen umfassenden und gut verständlichen Überblick über alle für Menschen mit Behinderung wichtigen Leistungen und Nachteilsausgleiche.
Die aktuelle Neuauflage berücksichtigt die Änderungen, die zum 1. Januar 2024 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) im Recht der Pflegeversicherung in Kraft getreten sind. Dazu gehören die Erhöhung des Pflegegeldes und der Anstieg der Pflegesachleistungen. Ebenso wird die stufenweise Einführung des neuen Gemeinsamen Jahresbetrages für die Verhinderungspflege und die Kurzeitpflege dargestellt.
Kompakte Informationen enthält der Ratgeber zu den sogenannten Leistungen der Eingliederungshilfe, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, selbstbestimmt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Eltern behinderter Kinder erfahren darüber hinaus, welche Steuererleichterungen ihnen zustehen und unter welchen Voraussetzungen sie für ihr erwachsenes Kind mit Behinderung weiterhin Kindergeld beanspruchen können.
Hinweise für Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit enthält der Ratgeber ebenfalls. Für sie ist der Zugang zu Sozialleistungen aufgrund der komplizierten ausländerrechtlichen Regelungen zusätzlich erschwert. Kommen sprachliche Probleme hinzu, entstehen weitere Barrieren. Hier setzt der aktuelle Ratgeber an. Aufgrund der Zweisprachigkeit kann er z. B. auch zur Verständigung mit Behörden genutzt werden.
Der Ratgeber steht ausschließlich online zur Verfügung. Er kann unter www.bvkm.de in der Rubrik „Recht & Ratgeber“ kostenlos heruntergeladen werden.
Mit seinen zweisprachigen Rechtsratgebern leistet der bvkm einen wichtigen Beitrag zur Inklusion von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund. Als Teil des Bündnisses „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“ setzt sich der bvkm gegen Rechtsextremismus und Hass und für die Demokratie ein. „WIR für Menschlichkeit und Vielfalt“: Der bvkm steht für eine offene Gemeinschaft ein und erteilt jeglicher Form von Diskriminierung und Gewalt eine klare Absage. Jeder Mensch ist in seiner Einzigartigkeit im bvkm willkommen. So steht es in unserem Leitbild und so wird es beim bvkm gelebt.
Die Pressemitteilung des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. zum neuen Rechtsratgeber "Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es" finden Sie als Download auch auf www.bvkm.de/presse.
Info:
Der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. (bvkm) ist der größte Selbsthilfe- und Fachverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen und ihre Angehörigen in Deutschland. In über 280 Mitgliedsorganisationen sind 27.000 Familien organisiert.
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.