Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de

In Sorge- und Umgangsrechtsstreitigkeiten wird teilweise in den Familiengerichten und in den Jugendämtern die Anzeige häuslicher Gewalt von Frauen gegen diese verwandt. Dies basiert auf der Annahme der sogenannten Bindungsintoleranz, welche wissenschaftlich als unzutreffend eingestuft ist. Das Entfremdungs-Konstrukt wird von frauenfeindlichen Netzwerken gezielt unter Gutachterstellen, Familiengerichten und Jugendämtern verbreitet. Die Anwendung kann dazu führen, dass Frauen häusliche Gewalt und damit einhergehende Kindeswohlgefährdung vor Gericht verschweigen, um das eigene Sorgerecht nicht zu gefährden. Der Paritätische fordert, dass Gewaltschutz gesetzlich im Sorge- und Umgangsrecht verankert wird und hat sich mit Blick auf Entfremdungsannahme bzw. Annahme der Bindungsintoleranz auf Grundsätze verständigt.
Das vollständige Positionspapier kann untenstehend als PDF-Datei heruntergeladen werden.

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
