Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de
Die beigefügten Handreichungen sollen dazu dienen, über zu beachtende rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren, um Paritätischen Organisationen Rechtssicherheit für ihre Arbeit zu geben.
Immer wieder stellen sich gemeinnützige Organisationen die Frage, ob und in welcher Form sie sich politisch betätigen dürfen und welche Rolle das Gemeinnützigkeitsrecht dabei spielt. Aktuell wird die Diskussion wieder verstärkt durch den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 Teil II geführt, in dem eine Ergänzung des § 58 Nr. 11 AO vorgenommen werden soll. Danach soll es steuerlich unschädlich sein, wenn „eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke gelegentlich zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“. Welche Möglichkeiten und Grenzen der politischen Betätigung für gemeinnützige Organisationen bereits nach derzeitiger Rechtslage bestehen, ist in der beigefügten Handreichung zusammengefasst.
Aus arbeitsrechtlicher Perspektive sind weitere wichtige Rahmenbedingungen zu beachten, wenn es um politische Äußerungen von Mitarbeiter*innen am Arbeitsplatz geht. Welche Grenzen das Arbeitsrecht hier setzt, ist in der beigefügten Handreichung zu „Extremistischen Äußerungen am Arbeitsplatz“ zu entnehmen.
Zuletzt sind im Vereinsrecht die Möglichkeiten der Satzungsgestaltung zu beachten, wenn es darum geht, extremistischen Bestrebungen vorzubeugen und was bei einem Vereinsausschluss zu beachten ist.
Erika Koglin
Abteilungsleiterin Recht
Paritätischer Gesamtverband
Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
Der Paritätische ist ein starker Partner für die Soziale Arbeit in Bayern: 800 Organisationen sind Mitglied im Verband.