Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de

Über den Sonderfonds Hilfe für geflüchtete Kinder und ihre Familien unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk deutschlandweit Projekte, die geflüchteten Kindern das Ankommen in Deutschland erleichtern. Zum Beispiel Sprachkurse, Kunst-Therapien, die helfen, die Ereignisse der Flucht zu erarbeiten sowie Ausflüge, um ihre neue Umgebung kennenzulernen.
Bewerben können sich Vereine, operative Stiftungen, gemeinnützige Gesellschaften, öffentliche Träger, Gebietskörperschaften sowie andere Interessenvereinigungen.
In der Regel werden bis zu 5.000 Euro pro Antrag zur Verfügung gestellt. Folgeanträge sind möglich.
Anträge können fortlaufend eingereicht werden, es gibt keine Bewerbungsfrist. Allerdings darf das zu fördernde Projekt noch nicht begonnen haben. Zwischen Antragszeitpunkt und Projektbeginn sollten mindestens 4-6 Wochen liegen.
Weitere Informationen und Antragstellung unter dem folgenden Link.
Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk e.V.

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
