Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de

Bitte beachten Sie, dass für jede Frauenschutzeinrichtung, Fachberatungsstelle sowie Interventionsstelle ein separater Antrag zu stellen ist. Der Antrag ist spätestens bis zum 31. Oktober 2026 einzureichen.
Sie können die Bearbeitung des Antrags auf jeder Seite mit der Schaltfläche „Unterbrechen“ pausieren. Ihre Eingaben werden lokal auf Ihrem Computer gespeichert und können im Portal anschließend hochgeladen werden.
Weitere Hinweise und Tipps zur Antragstellung hat das ZBS auf der untenstehenden Webseite zusammengesellt.
Die Verordnung als Basis der Antragstellung (AVSG) wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden. Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie den Antrag bereits jetzt oder erst nach Veröffentlichung der AVSG einreichen möchten.
Bei Rückfragen ist das Referat Frauen/Geschlechterpolitik/LGBTIQ für Mitglieder des Paritätischen in Bayern ansprechbar unter:
Maria.mayer(at)paritaet-bayern.de
Tel.: 089 | 30611-191
Quelle: ZBFS

Sozialpolitische Arbeit und fachliche Beratung seiner Mitglieder hat der Paritätische in Fachbereichen organisiert.
