Fachinformation
08.11.2017 Fachbereich Finanzierung: Entgelte, Fachbereich Ältere Menschen, Fachbereich Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, Ältere Menschen, Pflege, Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen

Verbesserungen in der Kurzzeitpflege in Bayern in der Landespflegesatzkommission beschlossen

Wie bereits berichtet, wurden in der Landespflegesatzkommission am 12.10.2017 neue Parameter für die Kurzzeitpflege beschlossen. Ziel ist, Kurzzeitpflege in Bayern wirtschaftlich zu ermöglichen und eine flächendeckende Sicherung des Angebots an Kurzzeitpflegeplätzen zu schaffen. In einem Modell "Fix plus x" erhalten Einrichtungen, die sich je nach Größe gestaffelt freiwillig verpflichten, eine feste („fixe“) Anzahl an Plätzen für Kurzzeitpflegegäste zu reservieren, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen bei der Preisbildung für diese Plätze. „Plus x“ heißt, dass über diese Plätze hinaus zusätzlich weitere Kurzzeitpflegegäste flexibel auf Dauerpflegeplätzen aufgenommen werden können und hierfür die gleichen Konditionen (Personal und Abrechnung) gelten. Die Umsetzung erfolgt zum Jahresbeginn 2018. Eine Evaluation der neuen Rahmenbedingungen wurde in der Landespflegesatzkommission nach einem Jahr vereinbart, um gemeinsam mit den Kostenträgern und der Politik bewerten zu können, in welchem Umfang die Angebote bei den betroffenen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen angekommen sind und ob gegebenenfalls nachgesteuert werden muss. Antje Muhl
Referat Finanzierung/Entgelte

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