Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de
Das Projekt „Der Wünschewagen“ ermöglicht sterbenskranken Menschen – Kindern genauso wie Erwachsenen - noch einmal die Fahrt an einen Sehnsuchtsort, zum Beispiel an einen See, in die Berge, zu einem Konzert oder auch nach Hause zur Familie. Für einen schwerstkranken Menschen und seine Angehörigen sind diese kleinen alltäglichen Wünsche häufig nicht mehr realisierbar.
Qualifizierte Rettungs- und Pflegekräfte, psychosoziale Fachkräfte und Ärzte begleiten die Wunschfahrten. Sie alle arbeiten ehrenamtlich und werden für ihre Einsätze laufend geschult. Für die Wunschfahrten steht ein Krankenwagen mit moderner medizinischer Technik bereit, der darüber hinaus eine angenehme Atmosphäre bietet.
Für die Fahrt zum Sehnsuchtsort entstehen für den todkranken Menschen und eine Begleitung keine Kosten.
Angehörige stoßen mit der alleinigen Realisierung letzter Wünsche schnell an ihre Grenzen. Der Wünschewagen schenkt Angehörigen ein letztes gemeinsames Erlebnis, das ihnen helfen kann, den Abschied voneinander leichter zu verarbeiten. Es bleibt die Erinnerung an einen besonderen Tag, die auch über den Tod des geliebten Menschen hinaus für die Angehörigen bestehen bleibt.
Darüber hinaus trägt das Projekt dazu bei, den Themen „Tod und Sterben“ das Tabu zu nehmen. Auch schwerstkranke Menschen sind Teil unserer Gesellschaft. Für sie soll die Möglichkeit bestehen, trotz ihrer traurigen Diagnose weiter am Leben teilzunehmen. Es darf hier nicht weggeschaut oder ausgegrenzt werden. Sterbenskranke Menschen und ihre Angehörigen haben ein Recht auf Teilhabe.