Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern ist ein starker Partner für seine Mitglieder und die Soziale Arbeit in Bayern. Über 400 Organisationen sind Mitglied in Oberbayern. Hier finden Sie mehr Informationen zur Mitgliedschaft.
Im geschützten Mitgliederbereich stellt der Paritätische in Bayern seinen Mitgliedsorganisationen Fachinformationen, Arbeitshilfen und viele weitere Informationen zur Verfügung.
Der Paritätische in Bayern
Bezirksverband Oberbayern
Charles-de-Gaulle-Straße 4
81737 München
Tel.: 089 | 30611 - 0
Fax: 089 | 30611 - 125
oberbayern(at)paritaet-bayern.de
Unsere Helfer*innen besuchen ältere Menschen mit und ohne Demenz zu Hause und entlasten Angehörige. Gemeinsam wird mit den älteren Menschen die Freizeit gestaltet. Spazieren gehen, Gespräche bei Kaffee und Kuchen, Austausch beim Zeitunglesen, .... vieles ist möglich. Unsere Ehrenamtlichen werden fachlich begleitet und sind zum Thema Demenz speziell geschult. Für die Finanzierung des Besuchs- und Begleitdienstes stehen unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung.
Unsere Helfer*innen vom Besuchs- und Begleitdienst besuchen zu Hause ältere Menschen mit und ohne einer Demenz. Das finden Sie bei uns, wenn Sie sich ehrenamtlich engagieren:
Jeder ehrenamtliche Moment schenkt doppelt Freude. Freuen Sie sich auf IHREN sozialen Moment. Tragen Sie dazu bei, dass das Zusammenleben in München noch besser gelingt.
Wir freuen uns auf Sie!
Tel.: 089 | 24 20 778 - 208
Mail: beratungsstelle(at)paritaet-bayern.de
An dieser Stelle bedanken wir uns sehr herzlich bei unseren bereits aktiven Ehrenamtlichen. Sie haben den älteren Menschen und Ihren Angehörigen viel Unterstützung und schöne Momente geschenkt, und damit zum besseren Zusammenleben in München beigetragen.
Der Besuchs- und Begleitdienst in den Medien: Artikel in der Süddeutschen Zeitung
Weitere Informationen: für Ehrenamtliche
Als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt nach Landesrecht vom Zentrum Bayern Familie und Soziales im Sinne des §45a SGB XI sowie der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG).
Dieses Projekt wird aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege gefördert.
Dieses Projekt wird auch aus Mitteln der Arbeitsgemeinschaft der Pflegekassenverbände in Bayern (soziale Pflegekassen) und der Privaten Pflegeversicherung gefördert.